Neufassung der Satzung
Unsere Satzung stammt aus dem Jahr 2003 und wurde seither nur unwesentlich geändert. Auf den ersten Blick betrachtet hat auch alles prima funktioniert. Warum also eine Neufassung der Satzung? Reichen nicht auch ein paar kleine Korrekturen? Natürlich könnte man auch Korrekturen an der bestehende Satzung vornehmen. Das ist jedoch in der Praxis oft schwieriger und aufwendiger als eine Neufassung zu formulieren.
Vorschlag zur Vorgehensweise
1. Bildung eines Satzungsausschusses zur Erarbeitung einer Neufassung
Vorschlag des Vorstandes:
Heinz Cordes, Judith Häusler, Marianne Feyen-Brocke, Anke Bachmann, Peter Fecher
2. Überprüfung durch einen externen Satzungsspezialisten
(RA Stefan Wagner, Thiemestr. 4, 01277 Dresden; Kosten ca. € 350)
3. Einarbeitung der externen Empfehlungen - Erarbeitung der Endfassung
4. Vorstellung der Satzungsneufassung durch den Sprecher des Satzungsausschusses
5. Beschluss durch die Mitgliederversammlung (außerordentliche MGV 2016)
6. Anmeldung beim Vereinsregister